AGB Bootsverleih-Geiseltal Matthias Enke & Sandy Herfurt GbR

 

 1. Bei Beginn der Charterperiode hinterlegt der Charterer im Stützpunkt eine Kaution. Der Vercharterer ist berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für Schäden und Verluste die nicht durch gewöhnlichen Gebrauch des Bootes entstanden sind (Abnutzung) vorbehaltlich späterer Abrechnung zurückzubehalten. Die Rückgabe der Kaution erfolgt nach Fahrtende. Durch die Hinterlegung der Kaution werden weitergehende Ersatzansprüche des Vercharterers nicht ausgeschlossen.

 

2. Die Charter gilt für das durch die Übernahme und Rücknahme vorgegebene Fahrgebiet. Der Charterer verpflichtet sich, das Fahrgebiet nicht zu verlassen. Er bestätigt zu wissen, dass außerhalb des Fahrgebietes Versicherungsschutz nicht besteht. Das Fahrgebiet ist der südliche Geiseltalsee (Karte der Allgemeinverfügung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf dem südlichen Geiseltalsee).  Der Mindestabstand zum Ufer beträgt 50 m und ist überall einzuhalten. Einzelne Bojen und Bojenketten dürfen nicht hinterfahren werden.Das Baden vom Boot aus ist verboten.

 

3. Tritt der Charterer von diesem Vertrag zurück, so belaufen sich die Stornokosten in der Regel: Bis 14 Tage vor vereinbarter Übernahme auf 50%, danach auf 100% des Charterpreises. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. In diesen Fällen wird sich der Vercharterer um eine anderweitige Vercharterung des Bootes bemühen. Gelingt ihm dies, so hat der Charterer Anspruch auf Rückzahlung von 100% des Charterpreises abzüglich einer Unkostenpauschale von 39,- €. Es wird deshalb der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ausdrücklich empfohlen!

 

4. Der Charterer hat das gecharterte Boot gereinigt zum Ablauf der Charterperiode vor Einbruch der Dunkelheit an den Liegeplatz zu bringen, so dass ein ausführlicher Check im Hellen nach Checkliste erfolgen kann. Ist das Boot bei der Rückgabe nicht gereinigt, ist der Vercharterer berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Charterers durchführen zu lassen. Die Reinigungspauschale beträgt bei starker Verschmutzung 50,- €.

 

5. Der Charterer verpflichtet sich an einer ausführlichen Übergabe mit Einweisung unter gleichzeitiger Kontrolle aller technischen Funktionen und Prüfung des Vorhandenseins aller Ausrüstungsgegenstände ohne Zeitdruck teilzunehmen und ein hierüber zu errichtendes Protokoll (Checkliste) zu unterzeichnen.

Mit Unterzeichnung des Protokolls bestätigt der Charterer verbindlich die ordnungsgemäße Übergabe des

Bootes nach Maßgabe des Protokolls.

 

6. Treten während der Charterperiode außerhalb des Heimhafens Schäden am Boot oder Ausrüstung aus, hat der Charterer den Vercharterer unverzüglich fernmündlich oder telegrafisch zu informieren. Die Inanspruchnahme kostenpflichtiger fremder Hilfe ist nur im Fall der Gefahr für Leib und Leben oder des Verlustes des Bootes oder nur mit fernmündlicher Zustimmung des Vercharterers zulässig. Bei allen Schleppvorgängen sind zur vermeiden hoher Bergungskosten nach Möglichkeit nur eigene Tampen (Seile) zu verwenden. Der Charterer erstellt eine Mängel- und Verlustliste, die er bei Rückgabe des Bootes dem Vercharterer übergibt. Jeder außergewöhnliche Vorfall (z.B. Tampen/Seile in der Schraube oder dergleichen.) ist bei Rückgabe des Bootes zu melden. Nicht gemeldete Schäden werden als vorsätzlich angesehen und auch nachträglich in Rechnung gestellt. Bei grob fahrlässigen oder vorsätzlich verursachten Schäden (z.B. unsachgemäßer Gebrauch), haftet der Charterer neben den Bootsschäden auch für Folgeschäden (z.B. Ausfall des Bootes wegen Reparatur, Sachverständigenkosten usw.)

 

7. Erfolgt die Rückgabe des Bootes später als zum Ende der Charterperiode, aus Gründen die der Vercharterer nicht zu vertreten hat, so ist der Charterer verpflichtet, für den Zeitraum ab Ende der Charterperiode bis zur Rückgabe des Bootes den Charterpreis, zeitanteilig berechnet, zu zahlen. In Schadensfällen wird der Vercharterer alle haftungs- und versicherungsrechtlichen Ansprüche geltend machen und Erträge hieraus auf den Charterpreis anrechnen. Verlässt der Charterer das Boot an einem anderen als den vereinbarten Ort, aus Gründen die der Vercharterer nicht zu vertreten hat, so trägt der Charterer alle Kosten für die Rückgabe des Bootes. Der Chartervertrag gilt als grundsätzlich verlängert bis zur Rückgabe des Bootes.

 

8. Der Charterer verpflichtet sich, das gecharterte Boot wie sein Eigentum nach allen Regeln guter Seemannschaft zu behandeln. Der Charterer haftet für alle Schäden an Boot und Ausrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht sind und nicht von der Versicherung reguliert werden. Er wird:

a) Nur die zulässige Höchstzahl an Personen an Bord nehmen, das Boot nur zu Vergnügungsfahrten und keine kommerziellen Tätigkeiten, wie Berufsfischfang oder Wettfahrten nutzen.

b) Keine Veränderungen an Schiff oder Ausrüstung vornehmen.

c) Andere Schiffe nur im Notfall in Schlepp nehmen.

d) Bei angesagten Windstärken von 6 oder mehr einen schützenden Hafen anlaufen bzw. nicht verlassen.

e) Das Boot weder untervermieten noch verleihen.

f) Bei Besorgnis einer Beschädigung des Bootes durch Grundberührung oder Kollision den nächsten Hafen anlaufen, durch Aufslippen auf Kosten des Charterers veranlassen und den Vercharterer benachrichtigen.

g) Keine Tiere an Bord halten (Ausnahmen nach Absprache).

h) Bei Reinigung des Bootes keine scheuernden, ätzenden oder chlorhaltigen Putzmittel verwenden.

 

9. Regressansprüche richten sich gegen den Vercharterer / Eigner und müssen bei Rückgabe des Bootes durch den dortigen Beauftragten schriftlich bestätigt werden und beschränken sich bis zur maximalen Höhe der im Vertrag festgelegten Chartergebühr. Reklamationen müssen außerdem spätestens 14 Tage nach Rückgabe per Einschreibung eingehen.

 

10. Gutscheine sind 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Die Summe eines Gutscheines kann nicht in bar ausgezahlt werden.

Gutscheine sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

 

11. Gerichtsstand Amtsgericht Halle (Saale).